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von hhtorti am 31 Jan. 2010 20:59:36

Hier ein Artikel vom 22.04.09 aus der "Mitteldeutsche Zeitung":

Verwaltungsrichter bestätigen Schadenersatzforderung gegen ehemalige Krosigker Bürgermeisterin

VON RALF BÖHME

KROSIGK/MZ. Die Wassermühle in Krosigk erweist sich noch lange nach ihrer Sanierung als bitterer Zankapfel. Vier Container mit Akten neben dem Richtertisch belegen: Das Engagement der früheren Bürgermeisterin, Monika Geier, für dieses Denkmal erweist sich vielfach als betrügerische Misswirtschaft. Deshalb bestätigte das Gericht am Mittwoch eine Schadenersatzforderung der Kommune.
Drohende Vollstreckung


Die frühere CDU-Kommunalpolitikerin, die Jahre lang auch den Finanzausschuss des Kreistages im Alt-Saalkreis leitete, muss nunmehr 50 000 Euro zahlen. Verweigert sie diese Überweisung, droht ihr die umgehende Vollstreckung. Geier hatte sich mit einer Klage gegen die Gemeinde gewehrt. Ihre Anwältin vertrat dabei die Ansicht, dass die Tatbestände nicht einzeln geprüft worden seien. Außerdem äußerte sie Zweifel, ob ihre Mandantin vor der Schadenersatzforderung ausreichend Gelegenheit hatte, dazu Stellung zu nehmen. Ziel Geiers sei es gewesen, die Wassermühle um jeden Preis zu erhalten. Das gemeindeeigene Objekt habe heute einen Wert von 1,16 Millionen Euro.

Das Verwaltungsgericht folgte diesen Einwürfen nicht. Ein Bürgermeister, so seine Auffassung, müsse sich unter allen Umständen an Recht und Gesetz halten. Als ausschlaggebend wirkten die Ergebnisse von Wirtschaftsexperten, die Rechnung für Rechnung kontrolliert hatten. So hatte die Gemeinde ihre anfängliche Schadenersatzforderung um 40 000 Euro heruntergeschraubt. Nur eindeutige Belege wurden berücksichtigt. Vielerlei Anknüpfungspunkte boten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die bereits zu einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Untreue geführt hatten. Danach hatte die Bürgermeisterin, die dieses Amt nach der Wende mehr als zwölf Jahre innehatte, ein System in der Art von schwarzen Kassen entwickelt. Aufträge, Leistungen, Rechnungen und Zahlungen wurden zum vermeintlichen Vorteil der Gemeinde hin und her geschoben. Unterm Strich jedoch zahlte die Kommune dennoch drauf, unter anderem für Arbeiten, die niemals ausgeführt wurden.
Fördermittel erschlichen

In einem zweiten Verfahren stellte das Gericht am Mittwoch außerdem die prinzipielle Rechtmäßigkeit von weiteren Forderungen gegen Geier fest. Die Bürgermeisterin hatte der Gemeinde - unter Verwendung falscher Angaben - rund 500 000 Euro an Fördermitteln für Arbeitsbeschaffung besorgt. Die Bundesagentur für Arbeit verlangte die Rückzahlung.


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